Was ist Soziotherapie?
Psychische Erkrankungen und der Umgang damit können für Betroffene eine große Herausforderung darstellen. Je nach Ausprägung können Störungen beispielsweise in den Bereichen Antrieb, Kontaktfähigkeit und Konzentration auftreten. Auch ein Zugang zur eigenen Krankheitssymptomatik kann fehlen.
Im Rahmen der Soziotherapie unterstütze ich Sie dabei, die krankheitsbedingten Einschränkungen zu reduzieren, an psychischer Stabilität zu gewinnen und dadurch eine Steigerung der Lebensqualität zu erreichen.
Wie kann das gelingen?
Durch die Anwendung verschiedener Methoden und Trainings möchte ich Ihnen dabei helfen, (wieder) an Selbstwirksamkeit und Selbstbestimmung zu gewinnen. Der Fokus unserer gemeinsamen Arbeit liegt darauf, Ihre psychische Stabilität zu fördern und so psychiatrische Krankenhausaufenthalte zu verkürzen oder gänzlich zu vermeiden. Ich biete sowohl Einzel- als auch Gruppensitzungen an.
Wo findet Soziotherapie statt?
Soziotherapie findet sowohl in meinen Praxisräumen in Hamminkeln als auch in ihrem Wohn- und Sozialraum statt. Auf Ihren Wunsch hin werden Angehörige oder andere Kontakte des sozialen Umfeldes in die gemeinsame Arbeit mit einbezogen – selbstverständlich unter Wahrung der Schweigepflicht.
Wer trägt die Kosten?
Finanziert wird das Angebot der Soziotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen. Lediglich ein geringer Eigenanteil von 10% der Kosten muss errichtet werden, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.
Wer kann eine Verordnung über Soziotherapie ausstellen?
Folgende Psychotherapeut*innen und Ärzte/Ärztinnen folgender Fachrichtungen dürfen Soziotherapie verordnen:
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Nervenheilkunde
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Neurologie
- Psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs)
- Psychiatrische Institutsambulanzen beziehungsweise dort tätige Fachärzte
Die Ziele und Maßnahmen der Therapie werden zusammen mit Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch mit dem jeweiligen Verordner bzw. der Verordnerin festgelegt.
Auch Hausärzte/Hausärztinnen können einmalig 5 Einheiten Soziotherapie verordnen.
Wie sieht der konkrete Weg zum Erhalt von Soziotherapie aus?
- Nehmen Sie gerne per Email, SMS oder Anruf Kontakt zu mir auf.
- Wir vereinbaren ein Erstgespräch, in welchem wir uns kennenlernen und vorbesprechen, wie Soziotherapie in Ihrem Fall gestaltet werden könnte.
- Sofern noch nicht geschehen, wird ein Termin bei dem/der Verordner*in vereinbart.
- Gemeinsam nehmen wir nach Ankündigung bei dem/der Verordner*in den nächsten Termin dort wahr. Die Verordnung sowie der individuelle Behandlungsplan werden erstellt, die Unterlagen an die Krankenkasse versandt.
- Start der Soziotherapie – ein Warten auf eine Kostenzusage der Krankenkasse ist nicht nötig.
1. Nehmen Sie nach Erhalt der Verordnung gerne Kontakt zu mir auf. Wir klären Fragen und vereinbaren einen ersten Termin.
