Was ist Soziotherapie?

Soziotherapie ist ein Unterstützungsangebot für Menschen, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung oder anhaltenden seelischen Belastungen Schwierigkeiten haben, ihren Alltag zu bewältigen. Sie setzt genau dort an, wo Struktur, Orientierung oder Antrieb verloren gegangen sind.

Im Rahmen der Soziotherapie unterstütze ich Sie dabei, wieder an Stabilität zu gewinnen und ihren Weg zurück in ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu finden.

Was passiert in der Soziotherapie?

Gemeinsam schauen wir uns zunächst an, wo ihre Einschränkungen und Schwierigkeiten liegen. Im Rahmen der Therapie unterstütze ich Sie dabei, diese zu reduzieren – mit dem klaren Ziel, dass Sie (wieder) an Selbstwirksamkeit, Selbstbestimmung und Stabilität gewinnen.

Soziotherapie kann je nach Bedarf sowohl in meinen Praxisräumen in Hamminkeln als auch bei Ihnen zu Hause stattfinden – je nachdem, was für Ihre Situation sinnvoll ist.

Ich biete sowohl Einzel- als auch Gruppensitzungen an (Gruppensitzungen ausschließlich in der Praxis).

Wer trägt die Kosten?

Finanziert wird das Angebot der Soziotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen. Lediglich ein geringer Eigenanteil von 10% der Kosten muss errichtet werden, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Wer kann eine Verordnung über Soziotherapie ausstellen?

Folgende Psychotherapeut*innen und Ärzte/Ärztinnen folgender Fachrichtungen dürfen Soziotherapie verordnen:

  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Nervenheilkunde
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Neurologie
  • Psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs)
  • Psychiatrische Institutsambulanzen beziehungsweise dort tätige Fachärzte

Auch Hausärzte/Hausärztinnen können einmalig 5 Einheiten Soziotherapie verordnen.

Wie sieht der konkrete Weg zum Erhalt von Soziotherapie aus?

Handelt es sich bei dem/der Verordner*in um eine/n Therapeut*in oder Facharzt/Fachärztin der oben genannten Fachrichtung?
  1. Nehmen Sie gerne per Email, SMS oder Anruf Kontakt zu mir auf.
  2. Wir vereinbaren ein Erstgespräch, in welchem wir uns kennenlernen und vorbesprechen, wie Soziotherapie in Ihrem Fall gestaltet werden könnte.
  3. Falls noch kein Termin bei dem/der Verordner*in vereinbart wurde, erledigen wir dies im Erstgespräch.
  4. Gemeinsam nehmen wir nach Ankündigung bei dem/der Verordner*in den nächsten Termin dort wahr. Die Verordnung sowie der individuelle Behandlungsplan werden erstellt, die Unterlagen an die Krankenkasse versandt.
  5. Start der Soziotherapie – ein Warten auf eine Kostenzusage der Krankenkasse ist nicht nötig.
 
Handelt es sich bei dem/der Verordner*in um eine/n Hausarzt/Hausärztin?

1. Nehmen Sie nach Erhalt der Verordnung gerne Kontakt zu mir auf. Wir klären Fragen und vereinbaren einen ersten Termin.
 

Fragen oder Zweifel, ob Sie hier richtig sind?

Melden Sie sich bei mir, wenn Sie unsicher sind, ob Soziotherapie für Sie das Richtige sein könnte. Sie erreichen mich telefonisch oder per Email.

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